FAQ
Fragen & Anworten
Welche Vorteile habe ich bei CanoCar ?
All unsere Fahrzeuge sind Neuwagen die fahrbereit an Sie übergeben werden.
Es gibt keine versteckten Kosten wie Steuer, Versicherung, Verschleiß, GEZ-Gebühren oder Sonstiges. Sie müssen nur tanken. Keine lästigen Finanzierungsanfragen oder Leasingverträge, die Ihre Bonität beeinflussen könnten.
Für Gewerbetreibende voll absetzbar. Sie sind nur 6 Monate gebunden Und können dieses alle 6 Monate Tauschen und ein anderes Fahrzeug fahren.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um ein Auto mieten zu können?
Die wichtigste Voraussetzung für die Anmietung eines unserer Fahrzeuge ist natürlich der Besitz einer Deutschen gültigen Fahrerlaubnis. Zudem benötigen Sie einen gültigen Personalausweis eines EU-Landes.
Je nach Fahrzeugklasse ist eine Anmietung ab einem Alter von 18, 22 oder 25 Jahren möglich.
Ob Unternehmen oder Privat spielt bei uns keine Rolle.
Bonität vorausgesetzt.
Wie lange ist die Laufzeit und wie viele Kilometer darf ich in dieser Zeit fahren?
Die Laufzeit ist auf mindestens 6 Monate festgesetzt inklusive 18.000 Kilometer für die Gesamte Laufzeit. Minderkilometer werden nicht verrechnet.
Mehrkilometer bis 24.000 KM werden mit 0,40€ Netto berechnet.
Reichen dir die Kilometer nicht ?
Teile uns deine Kilometerlaufleistung die du benötigst mit und wir schauen gemeinsam nach einer passenden Lösung.
Kann ich ein Fahrzeug auch früher abgeben?
Die Verträge werden immer auf die Gesamtlaufzeit abgeschlossen, diese betragen je nach Fahrzeug zwischen 6-12 Monate.
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag auf jemand anderes umzuschreiben bei ausreichender Bonität.
Wie schnell bekomme ich mein Wunschfahrzeug?
Die Fahrzeuge sind unterschiedlich verfügbar, angefangen bei 4 Werktagen bis hin zu 2 Monaten. Wenn das gewünschte Fahrzeug nicht verfügbar ist, suchen wir gemeinsam mit dir nach einer zufriedenstellenden Alternative.
Darf ich im Auto Rauchen ?
Nein.
Unsere Fahrzeuge sind Nichtraucher Fahrzeuge.
Bei Nichtbeachtung dieser Reglung berechnen wir eine Vertragsstrafe in höhe von 250€.
Darf ich mit dem Fahrzeug ins Ausland fahren?
Fahrten ins Ausland sind in folgende Ländern möglich:
Zone 1 : Andorra, Belgien, Deutschland, Finnland, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Östereich, Portugal, San Marino, Schweiz, Schweden, Vatikanstaat, Frankreich (nur Festland), Italien (nur Festland), Spanien (nur Festland)
Zone 2 : Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn
Zone 3 : Alle Länder die nicht in der Zone 1 oder 2 liegen.
In Zone 2 dürfen lediglich PKW einreisen, deren Bruttolistenpreis unter 50.000 EUR liegt.
Fahrten in alle nicht hier aufgeführten Länder sind ausdrücklich untersagt. Eine vorübergehende, ununterbrochene Nutzung im Ausland darf 6 Wochen nicht überschreiten. Bei unerlaubten Fahrten ist mit einer Strafgebühr von 5.000€ zu rechnen und kann bis zur Anzeige führen.
Wer darf mit dem Fahrzeug außer mir fahren?
Die Voraussetzung der Fahrer ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis aus Deutschland. Das Mindestalter richtet sich nach der Fahrzeugkategorie.
Sie können Ihr Auto allen Verwandten 1. Grades (Eltern, Kinder), Ihrem Ehegatten oder nicht ehelichen Lebensgefährten, sofern sie denselben Wohnsitz wie Sie haben, überlassen. Weitere Personen dürfen Ihr Fahrzeug nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung von CanoCar fahren.
Hierfür senden Sie uns bitte eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheins der Person zu. Erst nach unserer Einwilligung wird die Fahrt genehmigt.
Mit welcher Bereifung werden die Fahrzeuge ausgeliefert?
Unsere Fahrzeuge werden immer mit der für die gesamte Mietdauer geeignete Bereifung ausgeliefert. Oftmals auch mit 8-Fach Bereifung (Winter-/Sommerbereifung).
Welche Versicherungsfälle sind möglich?
Teilkaskofälle sind z.B.: Steinschlag, Glasbruch, Marderschaden, Haarwildschäden, Sturm und Hagel
Vollkaskofälle sind z.B.: eigenverschuldeter Unfallschaden, Vandalismus, Parkrempler
Was passiert im Falle eines Unfalls?
Sollten Sie einen Unfall oder Schaden haben, dann sind Sie über die im Mietpreis enthaltene Versicherung (Haftpflicht, Teil- und Vollkaskoversicherung) abgesichert. Jeder Unfall oder Schaden muss umgehend an uns gemeldet werden ! Idealerweise stellen Sie uns gleich Fotos zur Verfügung. Sobald Dritte am Schaden beteiligt sind, sind Sie verpflichtet, die Polizei anzurufen und den Schaden aufnehmen zu lassen. Mit Dritten meinen wir sowohl Personen als auch Gegenstände und Autos.
Mögliche Beispiele für Ihr Verhalten bei einem Schadensereignis: Wenn Sie zum Beispiel beim Fahren auf der Autobahn einen Steinschlag bekommen, müssen Sie CanoCar informieren, jedoch nicht die Polizei. Wenn Sie aber einen Pfosten umfahren, müssen wir und die Polizei verständigt werden. Andernfalls wird der Vorfall als Fahrerflucht geahndet.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung je Schadenfall?
Bei unseren Fahrzeugen liegt die Selbstbeteiligung bei der Teilkaskoversicherung bei 1.500 € in Abhängigkeit vom Fahrzeug kann diese auch bei 3.000 € liegen.
Die Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung liegt bei 2.000 € bei manchen Fahrzeugen auch 5.000 € ( Sportwagen, Luxus )
Gerne können sie gegen einen Aufpreis die Selbstbeteiligung Reduzieren.
Eine Reduzierung auf 0 Euro ist nicht möglich.
Durch Drittanbieter sogenannte Selbstbeteiligungsversicherungen können sie sich absichern, sprechen sie hierzu uns einfach an wir erklären ihnen gerne den Ablauf einer solchen Versicherung.
Pro Schadensfall sind Sie verpflichtet, die in der Buchungsvereinbarung festgelegte Selbstbeteiligung für die Teil- oder Vollkaskoversicherung („Selbstbeteiligung“) zu entrichten.
Was passiert im Falle eines Strafzettels oder Bußgeldbescheides?
Für jedes eingehende Bußgeld, Strafe, Mautgebühr usw. wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 € erhoben.
Was ist wenn das Fahrzeug in die Werkstatt muss?
Für anfallende Reparaturen und nötige Inspektion haben wir unsere Partner-Werkstätte in der Umgebung. Darum müssen Sie sich bitte immer vorab an uns melden, damit wir die Einzelheiten mit Ihnen besprechen können.
Steht mir während des Werkstattbesuchs ein Ersatzwagen zu?
CanoCar stellt kein Ersatzfahrzeug bereit für den Fall eines Werkstattbesuches.
Was unterscheidet Schäden von Gebrauchsspuren?
Schäden sind Spuren, die den Wert eines Autos negativ beeinflussen und nur durch aufwendige Aufbereitungs- und Reparaturtechniken oder Austausch zu beheben sind, z. B. tiefe Kratzer, Lackabrieb, Löcher, Risse, Brüche, Rauchgeruch, fehlende Teile. Schäden, die unterhalb Ihrer Selbstbeteiligung liegen oder durch die Vollkaskoversicherung nicht abgedeckt sind, werden fachgerecht und so günstig wie möglich instand gesetzt und Ihnen dann berechnet.
Gebrauchsspuren sind Spuren, die den Wert eines Autos nicht beeinflussen, für Alter und Kilometerleistung des Autos angemessen sind und durch eine normale Aufbereitung zu beheben sind, z. B. kleine Steinschläge, oberflächliche Kratzer ohne Lackabrieb (z. B. von Waschanlagen).
Wie erfolgt die Übernahme und Rücknahme des Fahrzeuges?
Für die Übernahme wird ein Termin in Niederkassel vereinbart. Anhand eines Übernahmeprotokolls werden Zustand und Zubehör festgehalten.
Für die Rückgabe wird 4 Wochen vor Vertragsende ein Rücknahmetermin vereinbart.
Es ist unbedingt zu beachten, dass das Fahrzeug in einem sauberen Zustand zurückgegeben werden muss.
Das Fahrzeug muss auf mögliche Gebrauchsspuren und Schäden geprüft werden, um Sie dabei zu unterstützen, wird ein neutraler Gutachter von uns zur Verfügung gestellt, um dies gemeinsam festzuhalten. Bei der Rückgabe müssen Sie zwingend anwesend sein, um das Rückgabeprotokoll zu unterschreiben.
Erst durch dieses unterschriebene Protokoll ist der Vertrag offiziell beendet.
Was sind Schäden und was sind Gebrauchsspuren erfahren Sie in den entsprechenden Unterpunkten weiter unten (Versicherung & Schäden). Wir vergleichen den Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe und Rücknahme und informieren sie anschließend, ob und welche Aufbereitungs- oder Instandsetzungskosten auf sie zukommen.
Bitte achten Sie bei der Rückgabe darauf, dass das Fahrzeug mit vollständigem Zubehör sowie innen und außen gereinigt zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückgegeben wird.